Keine Kurzbeschreibung vorhanden.
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Er ist - umfassend ausgebildet und hoch qualifiziert
- unabhängig und loyal
- zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt
- nicht befugt, widerstreitende Interessen zu vertreten
- berufshaftpflichtversichert.
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